11.06.2020

Politik und Elektromobilität

Nachdem der Bundesrat bereits 2015 seinen Masterplan Elektromobilität veröffentlicht hat, geht auf Bundesebene mittlerweile einiges. So werden Autobahnrastplätze mit Schnelllademöglichkeiten ausgestattet, in der Signalisationsverordnung für Strassen wurden «Grüne Zonen» fürs Laden von E-Autos eingeführt, und derzeit sind befristete steuerliche Nachlässe im Gespräch. Der Föderalismus der Schweiz bringt es aber mit sich, dass viele Dinge, die die Elektromobilität betreffen, auf kantonaler Ebene geregelt sind. Was läuft dort?

Was können die Kantone für die Elektromobilität tun?

Viele Hindernisse für die Umstellung auf Elektromobilität finden sich im kantonalen Recht. Deshalb wird es auch in den Kantonen Zeit, das Heft in die Hand zu nehmen und den Weg für die Elektromobilität freizuräumen.

Tessiner Anfänge

Im Kanton Tessin wurde schon kurz nach dem Jahr 2000 unter dem Namen RiParTi ein Netz von rund100 Stromtankstellen aufgestellt, das bis heute weiter entwickelt wird (neu emotì). Das Tessin nahm damit früh eine Schweizer Führungsrolle ein, die bis heute besteht. So werden E-Fahrzeuge und Ladestationen heute gefördert, und es gibt Ladestationen an Autobahnen.

2019 bekam der Kanton Tessin für sein Engagement in der Mobilitätsarena den «Goldenen Stecker» zuerkannt.

Der Thurgauer Grundlagenbericht «Chancen der Elektromobilität für den Kanton Thurgau»

Im März 2018 wurde im Kanton Thurgau ein Grundlagenbericht «Chancen der Elektromobilität für den Kanton Thurgau» veröffentlicht. Das umfangreiche Papier enthält einen ausführlichen Massnahmenplan, der aufzeigt, wie der Kanton Elektromobilität ermöglichen und fördern kann. Es kann auch anderen Kantonen als hervorragende Grundlage dienen, um die Rahmenbedingungen der Elektromobilität mit gezielten Massnahmen zu verbessern.

Die Zürcher Vorstösse

In Zürich blieb die Lage lange ruhig. Ein 2016 im Kantonsrat überwiesenes Postulat des heutigen Zürcher Stadtrats Andreas Hauri beispielsweise, das die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Elektromobilität forderte, wurde von der Kantonsregierung mehr oder weniger mit einem Schulterzucken beantwortet.

Unter anderem basierend auf dem Thurgauer Papier und internationalen Erfahrungen habe ich daher im Kantonsrat die Initiative ergriffen und einige Vorstösse ausgearbeitet, um die Situation der Elektromobilität endlich zu verbessern. Es sind dies:

  • Postulat 232/2019, gemäss dem kantonale Parkplätze angemessen mit Ladestationen auszustatten sind.
  • Motion 233/2019, die eine Befreiung von Ladestationen auf bestehenden Parkplätzen von der Baubewilligungspflicht fordert.
  • Postulat 236/2019, das die Netzkostenbeiträge für die Erschliessung von Gemeinschaftsgaragen und öffentlichen Ladestationen mit Strom senken will.
  • Postulat 11/2020 für eine Kaufprämie für CO2-freie gewerbliche Fahrzeuge
  • Postulat 68/2020, wonach die Kantonsregierung den Gemeinden Leitlinien zum Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum zur Verfügung stellen soll.
  • Motion 127/2020, die das neu erschienene Merkblatt 2020 der sia für die Vorbereitung von Neu- und Umbauten im Strassenverkehr für verbindlich erklären will.

Zu erwähnen ist auch das Postulat 194/2019, das eine Umstellung des kantonalen Fahrzeugparks auf CO2-freie Antriebsformen fordert, das ich mitunterzeichnen konnte.

Rolle von Swiss eMobility

DerVerband Swiss eMobility will gemäss seiner neuen Strategie nun auch gezielt dieFörderung der Elektromobilität auf kantonaler Ebene angehen.  Eine Möglichkeit dazu sehe ich als Vorstandsmitglied darin, Kontakte in die Politik anderer Kantone zu pflegen und aufzuzeigen, welche politischen Vorstösse in den Kantonen bereits erfolgreich waren.


Swiss eMobility – Elektromobilität für die Schweiz

Swiss eMobility
Weltpoststrasse 5
3015 Bern

Tel. +41 58 510 57 90
nfswss-mbltych

 
 

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