09.03.2023

Zwei Jahre Stillstand beim Recht auf Laden

Im März 2021 habe ich die Motion «Mieterinnen und Mieter sollen Elektroautos laden können» eingereicht. Dies mit der Absicht, die gesetzlichen Grundlagen für den Anspruch von Mietenden und Stockwerkeigentümern auf eine eigene Ladestation zu schaffen. Gleichzeitig sollten Vermieter und Stockwerkeigentümergemeinschaften das Recht erhalten, im Sinne einer intelligenten und steuerbaren Lösung ein Gesamtsystem vorgeben zu dürfen. Der Bundesrat sah keinen Handlungsbedarf und heute ist auch noch die Ratsdebatte zu diesem Vorstoss aufgrund der Geschäftslast aus dem Programm geschoben worden, dies mit negativen Folgen. Die Motion verjährt somit nach zwei Jahren Untätigkeit und wird ergebnislos abgeschrieben. Es braucht umgehend einen neuen Anlauf, denn die Nachteile der Schweiz beim Umstieg auf die Elektromobilität kumulieren sich zunehmend.

eBlog | Nationalrat Jürg Grossen, Präsident Swiss eMobility & glp Schweiz

Seit der Einreichung der Motion haben sich die Neuverkäufe der Elektroautos verdoppelt und das öffentliche Ladenetz ist um 50% gewachsen. Zwei Mal nacheinander war ein Stromer der meisterverkaufte Personenwagen der Schweiz. Das Angebot hat sich vervielfacht und sämtliche Fahrzeugsegmente bis hin zu Kleinwagen und Mikroklasse erreicht. In diesen zwei Jahren haben viele Fahrzeughersteller den kompletten Ausstieg aus den fossilen Antrieben angekündigt und das Europaparlament hat mit dem angekündigten Verbrennerverbot den Weg in eine fossilfreie Mobilität besiegelt. Vieles läuft in die richtige Richtung, doch es drohen ernst zu nehmende Bremseffekte.

«In den letzten zwei Jahren haben sich die Neuverkäufe der Elektroautos verdoppelt und das Angebot vervielfacht. Die Voraussetzung für die Installation von Ladestationen für Mieterinnen und Mieter bleibt aber unverändert schlecht. Es drohen ernst zu nehmende Bremseffekte.»

Wir haben es in diesen zwei Jahren verpasst, die Rahmenbedingungen für die längst sichtbare Elektromobilitätswelle zu verbessern. Noch immer werden Steckerfahrzeuge bei der Besteuerung von Dienstwagen benachteiligt, eine Nutzungseinschränkung für Elektroautos im Falle einer Strommangellage wurde völlig unverständlich angekündigt und immerhin wieder zurückgezogen und das nationale Förderprogramm für Ladeinfrastrukturen wird wegen der Versenkung des CO2-Gesetzes frühestens 2025 verfügbar sein. Einzig bei einer zusätzlichen Besteuerung geht es nun schnell, die Importsteuer für Elektroautos soll bereits per nächstes Jahr eingeführt werden. Darüber hinaus verstreicht mit der Verjährung der eingangs erwähnten Motion die Möglichkeit zur massiven Verbesserung des Heimladenetzes, obwohl viele darauf angewiesen wären. Fortschritte bleiben aus, kein Wunder wird die Schweiz von anderen Ländern laufend überholt.

Gemäss dem Elektromobilitätsbarometer haben heute 94% der Schweizer Elektromobilisten exklusiven Zugang zu einer Heimladestation. Sprich: wer ein Elektroauto anschafft, kann zu Hause laden. Aufgrund der niedrigsten Wohneigentumsquote in Europa verfügen aber die wenigsten Schweizerinnen und Schweizer über das Privileg, in Eigenregie über die Installation der eminent wichtigen Heimladestation entscheiden zu können. Satte 62% der potentiellen Elektroautokäufer geben an, zu Hause nicht laden zu können. Viele entscheiden sich deshalb gegen ein Elektroauto. Dieser Wert ist in den letzten Jahren konstant geblieben. Die grösste Einstiegshürde der Elektrifizierung bleibt also überdurchschnittlich hoch. Für sehr viele zu hoch.

Als Land mit der wegen den tiefen Eigenheimquote schlechtesten Voraussetzung für die Autowende, müssen wir nun rasch die grösstmöglichen Anstrengungen tätigen, um uns auf die angesprochene Elektroautowelle vorzubereiten. Dass ein solch wichtiges politisches Dossier zwei Jahre untraktandiert bleibt und abgeschrieben werden muss, ist nicht nur eine grosse Enttäuschung für Mieterinnen und Mieter. Es ist ein negativer Indikator für den dringend benötigten Schub in Richtung fossilfreien Verkehr. Mit Stillstand und Untätigkeit kommen wir nicht weiter. Aber wie das so ist in der Politik – aufstehen und weitermachen. Deshalb nehme ich einen neuen Anlauf und reiche nochmals einen Vorstoss dazu ein. Wenn wir jetzt handeln und auch der Bundesrat die Zeichen der Zeit erkennt, können wir die Kurve noch kriegen - lieber spät als nie!

 
 

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