Umweltfreundliche und energieeffiziente Mobilität ist förderwürdig. Swiss eMobility macht sich für marktfreundliche Rahmenbedingungen der Elektromobilität stark.
Zu den Fördermassnahmen:
-> Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Informationen erhalten Sie bei der jeweiligen Gebietskörperschaft.
-> Sind Ihnen Fördermassnahmen bekannt, welche nicht aufgeführt sind? Melden Sie diese an info@swiss-emobility.ch
-> @kommunale, kantonale, städtische und nationale Parlamentarier: haben Sie Fragen zu parlamentarischen Vorstössen? Oder möchten Sie Ihre Erfahrungen mit parlamentarischen Vorstössen mit uns teilen? Kontakt: krispin.romang@tcs.ch
Automobilsteuer: Elektroautos (keine Plug-In Hybride) sind von der Automobilsteuer in Höhe von 4% des Fahrzeugwertes befreit. Ob der Händler die Einsparung weitergibt, ist ihm überlassen. Eidgenössische Zollverwaltung: Automobilsteuer
Mehrere Kantone gewähren auf saubere respektive besonders energieeffiziente Fahrzeuge eine Reduktion der Motorfahrzeugsteuer oder verzichten ganz auf eine Besteuerung: Finanzielle Vorteile für effiziente Fahrzeuge
Übersicht und Beispielberechnung eines Nissan Leaf:
Kanton | Steuerbonus möglich | Bonusberechtige Fahrzeuge | Fahrzeugsteuer brutto | Steuerbonus | Fahrzeugsteuer netto |
---|---|---|---|---|---|
Aargau | nein | 276 | 0 | 276 | |
Appenzell Innerrhoden | nur auf Verordnung | 500 | 0 | 500 | |
Appenzell Ausserrhoden | nein | 595 | 0 | 595 | |
Bern | ja | elektrische oder nach Effizienzkategorie | 223 | 134 | 89 |
Basel-Landschaft | ja | nach CO2-Ausstoss | 557 | 300 | 257 |
Basel-Stadt | ja | elektrische | 205 | 102 | 103 |
Freiburg | ja | 492 | 492 | 0 | |
Genf | ja | elektrische oder nach CO2-Ausstoss | 397 | 397 | 0 |
Glarus | ja | elektrische oder nach Effizienzkategorie | 220 | 220 | 0 |
Graubünden | ja | nach CO2-Ausstoss | 90 | 0 | 90 |
Jura | ja | alternative Antriebe | 647 | 323 | 324 |
Luzern | nein | 360 | 0 | 360 | |
Neuenburg | ja | nach CO2-Ausstoss (Malusberechnung) | 205 | 0 | 205 |
Nidwalden | ja | nach Effizienzkategorie und für alternative Antriebe | 320 | 320 | 0 |
Obwalden | ja | nach Effizienzkategorie und für alternative Antriebe | 125 | 125 | 0 |
St. Gallen | ja | elektrische oder nach Effizienzkategorie | 519 | 519 | 0 |
Schaffhausen | nein | 168 | 0 | 167 | |
Solothurn | ja | elektrische | 199 | 199 | 0 |
Schwyz | nein | 447 | 0 | 447 | |
Tessin | ja | nach CO2-Ausstoss | 550 | 419 | 131 |
Thurgau | ja | elektrische oder nach Effizienzkategorie | 96 | 48 | 48 |
Uri | ja | elektrische | 400 | 133 | 267 |
Waadt | ja | elektrische oder nach CO2-Ausstoss (Malusberechnung) | 25 | 0 | 25 |
Wallis | nein | 160 | 0 | 160 | |
Zug | ja | elektrische | 400 | 200 | 200 |
Zürich | ja | elektrische oder nach Effizienzkategorie | 229 | 229 | 0 |
Basel-Stadt: Der Kanton Basel-Stadt erstattet 20% des Kaufpreises reiner
Elektrofahrzeuge (bis maximal 5000.- CHF pro Fahrzeug) an Unternehmen mit Sitz
im Kanton. Gefördert werden Personenwagen, Transporter, sowie drei- und
zweirädrige Elektrofahrzeuge – solange Sie über rein elektrischen Antrieb
verfügen. Cargo-Bikes und E-Bikes sind explizit ausgeschlossen. Die kantonale
Förderung läuft bis Dezember 2022: Wirtschaft unter Strom
Bern: Der Kanton Bern fördert Ladestationen für Elektroautos bei Unternehmen.
Förderbeiträge: |
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Ladestation 11 - 22 kW Normalladen (AC) - 1 Ladepunkt | CHF | 1'500.- |
Ladestation 11 - 22 kW Normalladen (AC) - 2 Ladepunkte | CHF | 3'000.- |
Ladestation ≥ 22 kW Schnellladen (AC/DC) | CHF | 150.-/kW |
Bonus bidirektionale Ladestation (V2G-fähig) | CHF | 2'000.- |
-> max. CHF 20'000.- pro Ladestation; max. CHF 60'000.- pro Standort |
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Genf: Im Kanton Genf werden Ladestationen auf Einzelparkplätze in Ein- oder Mehrfamilienhäusern mit bis zu CHF 1000.-, von mehreren Anwohnern geteilte Ladestationen mit bis zu CHF 2000.- subventioniert.Subvention borne électromobilité
Tessin: Im Tessin erhalten Käufer von Elektroautos eine Kaufprämie in Höhe von 2‘000.- CHF vom Kanton sowie eine Herstellerprämie in gleicher Höhe. Die Besitzer müssen das Fahrzeug allerdings bei einem offiziellen Vertragshändler eines teilnehmenden Händlers im Tessin gekauft haben. Ausserdem wird für die Installation einer Ladestation für Elektroautos zu Hause oder beim Arbeitgeber wird ein pauschaler Anreiz von 500.- CHF gewährt: Mobilità elettrica: incentivi
Thurgau: Der Kanton Thurgau fördert Elektroautos mit 2'000.- CHF, Elektromotorräder bis 11kW mit 500.- CHF und bezahlt einen Bonus an die Solaranlage von 2‘000.- CHF. Energie Thurgau
Wallis: Ab dem 1. November 2020 bis zum 31. Dezember 2022 werden Prämien für Fahrzeuge und Ladestationen gewährt. Die Förderbeiträge für Fahrzeuge sind:
Leichte Motorwagen elektrisch <3.5t: 3'500 CHF
Leichte Motorwagen Plug-in Hybrid <3.5t: 2'500 CHF
Schwere Motorwagen elektrisch/Plug-in Hybrid: 5'000 CHF
Motorräder, Kleinmotorräder, weitere: 750 CHF
Die Förderbeiträge für Ladestationen sind:
1 Ladepunkt, <11kW: 700.- CHF
1 Ladepunkt, 11- 22 kW: 1'500.- CHF
2 Ladepunkte, 11 - 22 kW: 3'000.- CHF
Pro Ladepunkt, >22kW: 2'000.- CHF
Andere: Auf Anfrage
Förderung der Elektro- und Hybridmobilität
Der Kauf eines Steckerfahrzeuges soll im Durchschnitt mit 3'000.- CHF unterstützt werden. Ebenfalls wird der Auf- und Ausbau des öffentlichen Ladenetzes vorangetrieben und die Installation von Heimladestationen mit 500.- CHF unterstützt. Die Massnahmen treten ab 2021 in Kraft.
Delémont: Die Service industriels de Delémont (SID) unterstützt mit 15% des Nettokaufpreises und bis zu CHF 3'000.- den Kauf eines neuen oder gebrauchten Elektrofahrzeugs. Ein Fahrzeug, das bereits Gegenstand einer kommunalen Subventionierung war, kommt für eine zusätzliche Subventionierung nicht in Frage. Diese Förderung ist gültig für jede natürliche oder juristische Person, deren steuerlicher Wohnsitz und Hauptwohnsitz in Delémont liegt. SID
Gland: Die Stadt Gland übernimmt 20% oder bis maximal 1'000 CHF der Installationskosten für Ladestationen, sofern noch Budget vorhanden ist.Ville de Gland
Nyon: CHF 750.- bei der Anschaffung eines Elektrofahrzeuges (auch Hybride). Gültig für in Nyon ansässige Privatpersonen und Unternehmen. Ville de Nyon
Prilly: CHF 2'000.- beim Kauf eines Elektroautos. Gültig für Personen mit Wohnsitz Prilly. Alle 5 Jahre können Anträge gestellt werden.Ville de Prilly
Renens: CHF 750.- bei der Anschaffung eines Elektrofahrzeuges. Gültig für in Renens ansässige Privatpersonen und Unternehmen. Alle 7 Jahre können Anträge gestellt werden. Ville de Renens
St. Gallen: Für Private: Gefördert werden Kauf und Leasing von neuen, rein elektrischen Fahrzeugen für private Zwecke durch natürliche Personen mit Wohnsitz in der Stadt St.Gallen. - Personenwagen mit rein elektrischem Antrieb ohne Wärmepumpenheizung: CHF 4‘500 – Personenwagen mit rein elektrischem Antrieb und Wärmepumpenheizung: CHF 5‘000.
Förderbeiträge Elektro-Fahrzeuge Privathaushalte
Für Unternehmen: Gefördert werden Kauf und Leasing von neuen, rein elektrischen Fahrzeugen für die gewerbliche Nutzung von Unternehmen mit Sitz oder Zweigniederlassung in der Stadt St.Gallen. - Personenwagen mit rein elektrischem Antrieb ohne Wärmepumpenheizung: CHF 4‘500 – Personenwagen mit rein elektrischem Antrieb und Wärmepumpenheizung: CHF 5‘000 – Elektrisch angetriebene Motorräder: CHF 1‘500 – Elektrisch angetriebene Lastenfahrräder: CHF 1‘000.
Förderbeiträge Elektro-Fahrzeuge Unternehmen
Gefördert werden auch über den reinen Privatgebrauch hinausgehend nutzbare Ladestationen für Elektrofahrzeuge.
Wil: Gefördert wird die Installation von Elektroladestationen in Mehrfamilienhäusern. Die Förderung gilt ausschliesslich für die Neuinstallation von Ladestationen in Mehrfamilienhäusern und Stockwerkeigentumsbauten ab drei Wohneinheiten. Die Aktion «Elektro-Ladestationen» ist auf die Gesamtsumme von maximal Fr. 50‘000.-- beschränkt, max. CHF 1'000.- pro Ladestation bzw. maximal 30% der Investionskosten. Beitragsgesuche werden nach Eingang (Datum Online-Gesuch) berücksichtigt.
Zürich (oder in einer der beitragsberechtigten Ortschaften im Kanton Graubünden): Das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz) kann im Rahmen der 2000-Watt-Ziele Beiträge zur Förderung von erneuerbarer Energie ausrichten.
Kanton Luzern
- Gemeinde Hochdorf: CHF 1'000.- beim Kauf eines neuen Elektroautos (oder Plug-In-Hybrid mit elektrischer Mindestreichweite von 50km). Die Zuschüsse gelten für die ersten drei in der Gemeinde erworbenen (und nicht geleasten) Elektroautos. Mobilität Gemeinde Hochdorf
- Gemeinde Meggen: Max. CHF 1'000.- beim Kauf eines neuen Elektroautos bei Fahrzeugkosten über CHF 10'000.-. Die Gesuchseingabe kann nach dem Kauf erfolgen (max. 3 Monate). Keine Förderung bei Leasing. Förderprogramm Meggen
Kanton St. Gallen
- Gemeinde Steinach: Die Gemeinde Steinach fördert Ladestationen, Elektroautos und -Motorräder. eMotorrad 10% des Netto-Preises max. Fr. 500.--; eAuto 10% des Netto-Preises max. Fr. 1'000.--; Ladestation mit Leistung > 4 kW: 10% der Investition max. Fr. 3'000.-- Gemeinde Steinach
- Gemeinde Waldkirch: 10% des Kaufpreises bis maximal CHF 5'000.-. Die Förderung gilt auch bei Leasing, wird aber auf ein Fahrzeug pro Haushalt beschränkt. Gemeinde Waldkirch
Kanton Schwyz
- Einzugsgebiet des Elektrizitätswerks des Bezirks Schwyz, ebs Energie AG
(ebs):
CHF 300.- beim Neukauf von Elektrofahrzeugen mit einem Kaufpreis von über CHF 3’000.- oder CHF 1’000.- beim Neukauf von Elektrofahrzeugen mit einem Kaufpreis von über CHF 10’000.-. Bei der Installation einer Stromladetankstelle durch ebs Energie AG wird ein Rabatt von CHF 500.- gewährt. Förderprogramme ebs Energie AG (ebs)
Kanton Thurgau
- Stromkunden des EW Romanshorn: 5% des Preises und max. CHF 3'000.- beim Kauf eines neuen Elektroautos (oder Plug-In-Hybrid mit elektrischer Mindestreichweite von 50km). Der Förderbeitrag verpflichtet zum Kauf von jährlich 2‘000 kWh Mobipower für einen Aufpreis von 8 Rp./kWh während den ersten 5 Jahren ab Auszahlung des Förderbeitrages. Förderung EW Romanshorn
Kanton Waadt
- Gemeinde Chavornay unterstützt den Kauf eines Elektroautos mit 5% des Kaufpreises oder max. Fr 2'000.-. Commune de Chavornay
- Gemeinde Ecublens: CHF 1'500.- beim Neukauf eines Elektrofahrzeuges. Gültig für in Ecublens ansässige Privatpersonen und Unternehmen.
Kanton Zürich
- Kunden der Industriellen Betriebe Kloten (ibk): CHF 1‘000.- beim Kauf eines neuen Elektroautos. Die Gesuchseingabe kann nach dem Kauf erfolgen (max. 2 Monate). Förderprogramm für Elektrofahrzeug ibk
- Einwohner von Dübendorf und Gockhausen: CHF 1‘000.- beim Kauf eines neuen Elektroautos. Eine Kumulation mit anderen Förderbeiträgen Dritter ist ausgeschlossen. Glattwerk Dübendorf
- Gemeinde Horgen: Die Gemeinde Horgen bezahlt Investitionsbeiträge zum Bau von Elektrotankstellen. Zur Investition zählen die notwendigen Strom- und Kommunikationsleitungen und die Ladestationen. Zahlung pro 6 Parkplätze in einer bestehenden, gemeinsschaftlichen Parkierungsanlage im Aussen- oder Innenbereich: CHF 2'000, max 6'000 pro Parkierungsanlage Gemeinde Horgen
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c/o Mobilitätsakademie des TCS
Maulbeerstrasse 10
3001 Bern
Tel +41 (0)58 827 34 16
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