Laden an öffentlichen Stationen ist häufig zu wenig intuitiv und transparent. Aufgrund der verschiedenen Geschäftsmodelle der Anbieter kommen unterschiedliche Abrechnungssysteme zum Einsatz. Die Ladenetzbetreiber bieten Mitgliedschaften an. Dafür können Monats- oder Jahresgebühren anfallen. Mitglieder laden dafür im eigenen Ladenetz zu Vorzugspreisen. Nicht-Mitglieder können an öffentlichen Stationen ebenfalls laden. Dies jedoch zu anderen Konditionen.
Transparente Preisbekanntgabe bei Elektro-Ladestationen
Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat auf Basis der Preisbekanntgabeverordnung (PBV; SR 942.211) ein Informationsblatt publiziert, dass sich auf das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG; SR 241) stützt. Die Preisbekanntgabe bei Elektro-Ladestationen soll
Anbietern, Konsumenten und kantonalen Vollzugsbehörden bei der Anwendung der
Preisbekanntgabevorschriften im Bereich Elektro-Ladestationen dienen.
Wichtig: Informieren Sie sich vor dem Ladevorgang über Tarif und Abrechnungseinheit. Die
Informationen sind auf verschiedenen Ladestationsfinder oder über das
App Ihres Anbieters verfügbar.
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