21.05.2021

Bundesrat will kein Recht auf Laden

Täglich erreichen uns Anfragen von Mietern und Stockwerkeigentümern, wie sie zu einer Heimladestationen kommen. In keinem anderen Land Europas ist ein so grosser Anteil auf den Goodwill der Immobilienbesitzer angewiesen wie in der Schweiz. Deswegen hat Swiss eMobility das Recht auf Laden eingefordert (MotionGrossen 21.3371). Der Bundesrat will davon nichts wissen und beantragt die Ablehnung der Motion.

Noch im vergangenen September am Kongress Elektromobilität hat die damalige Bundespräsidentin und UVEK-Vorsteherin Simonetta Sommaruga Hand für die Erfüllung der Bedürfnisse der Elektromobilität angeboten. Scheinbar gilt dieses Angebot nicht für den Gesamtbundesrat. Die erfreulichen Zulassungszahlen an Elektrofahrzeugen sind in der Schweiz den äusserst aktiven und innovativen Akteuren geschuldet. Den privaten Akteuren, welche im Gegensatz zu den Nachbaren ohne staatliche Finanzierungshilfe, eines der besten öffentlichen Ladenetze zur Verfügung stellt. Der primäre öffentliche Akteur, die Eidgenossenschaft, hält sich mit elektromobilitätsfreundlichen Rahmenbedingungen weiterhin vornehmlich zurück. Dabei geht es nicht primär um finanzielle Förderung. Sondern beispielsweise um Gleichberechtigung bei der Dienstwagensteuer oder eben das Recht der Mieter und Stockwerkeigentümer, eine private Ladestation installieren zu können. Auf beides warten Frau und Herr Schweizer weiterhin.

Wieso ist der CO2-Flottendurchschnitt in Norwegen nur halb so hoch wie der Unsrige? Nebst dem Erlass der Mehrwertsteuer für Elektroautos der wichtigste Grund: der Eigenheimanteil in Norwegen ist doppelt so hoch wie in der Schweiz. Die Installation der Heimladestation ist für die meisten Norweger vergleichsweise ein Kinderspiel. Das Recht auf Laden würde für die Mehrheit der Schweizer die schwierige Ausgangslage vereinfachen. Für den Bundesrat nicht Grund genug, das Anliegen zu unterstützen. In seiner ablehnenden Antwort verweist er auf die Kantone, welche die Bauvorschriften auf die kommende Elektrifizierungswelle ausrichten sollen. Nun Bauvorschriften kommen bei Neubauten zum Tragen. Davon profitieren die allermeisten Mieter noch über sehr lange Zeit nicht. Die weiteren alternativen Lösungsvorschläge des Bundesrates ist ein Anreizsystem namens Klimafonds im CO2-Gesetz (falls die Revision vom Volk angenommen wird) und allfällige Massnahmen resultierend aus einem Bericht (der noch nicht geschrieben ist). Zum Klimafonds gilt noch zu sagen, dass 60mio CHF Förderung auf sieben Massnahmen verteilt werden. Installation von Ladeinfrastukturen hat dabei Priorität Nummer sechs. Mieter und Stockwerkeigentümer brauchen weiterhin mehr Fantasie als Rechenkünste, um sich vom Bund substantiell beim Elektrifizierungsprojekt helfen zu lassen.

Zu jedem gemieteten Parkplatz gehört eine Ladestation. Deshalb schreibt beispielsweise Deutschland das Recht auf Laden vor. So wie der Mieter Anrecht auf einen Telefonanschluss oder Internet hat. So geht Energiewende. So geht Mobilitätswende. Das Nadelöhr der Entwicklung der Elektromobilität bleibt die Heimladestation. Und dieses Nadelöhr ist nirgends so klein wie bei uns. Der Bundesrat hat dies nicht erkannt. Statt eine auf der Hand liegende Lösung anzubieten verweist er lieber auf Aktivitäten der Kantone, lässt die Verwaltung Berichte schreiben und die Juristen Vorbehalte über privatrechtliche Eingriffe formulieren. Bleibt zu hoffen, dass das Parlament die Notwendigkeit des Antrages erkannt hat. Bis dahin werden wir weiterhin täglich Mieter und Stockwerkeigentümer vertrösten sowie die privaten Akteure unterstützen, trotz der bundesrätlichen Mut- und Lustlosigkeit die Elektromobilität weiter voranzubringen.

Krispin Romang
Geschäftsführer Swiss eMobility

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