Die eAgenda: Unsere fünf Forderungen auf dem Weg in die fossilfreie Zukunft.
Themen

Wir sind die Stimme der Elektromobilität
Swiss eMobility vertritt gegenüber den politischen Entscheidungsträgern in der Schweiz die Elektromobilitätsinteressen seiner Mitglieder. Wir setzen uns für eine beschleunigte Marktentwicklung der Elektromobilität und die dafür nötigen, bestmöglichsten Rahmenbedingungen ein.
Im Fokus unseres politischen Wirkens steht die Bevorrechtigung elektrisch angetriebener Fahrzeuge sowie der Auf- und Ausbau des Schweizer Ladenetzes.
eAgenda - unsere Ziele
01
Beschleunigung des Marktanteils von Elektrofahrzeugen
Swiss eMobility fordert eine schnellere Verbreitung von Elektrofahrzeugen in allen Kategorien. Die Rahmenbedingungen sind so auszugestalten, dass die Entwicklung der aufladbaren Neufahrzeugen am Gesamtmarkt so rasch wie möglich vonstattengeht. Der Kauf und die Nutzung emissionsarmer und energieeffizienter Fahrzeuge müssen priorisiert werden, ebenso wie elektrische Verkehrssysteme und Mobilitätsdienstleistungen wie eCarsharing.
01
Beschleunigung des Marktanteils von Elektrofahrzeugen
Swiss eMobility fordert eine schnellere Verbreitung von Elektrofahrzeugen in allen Kategorien. Die Rahmenbedingungen sind so auszugestalten, dass die Entwicklung der aufladbaren Neufahrzeugen am Gesamtmarkt so rasch wie möglich vonstattengeht. Der Kauf und die Nutzung emissionsarmer und energieeffizienter Fahrzeuge müssen priorisiert werden, ebenso wie elektrische Verkehrssysteme und Mobilitätsdienstleistungen wie eCarsharing.
01
Beschleunigung des Marktanteils von Elektrofahrzeugen
Swiss eMobility fordert eine schnellere Verbreitung von Elektrofahrzeugen in allen Kategorien. Die Rahmenbedingungen sind so auszugestalten, dass die Entwicklung der aufladbaren Neufahrzeugen am Gesamtmarkt so rasch wie möglich vonstattengeht. Der Kauf und die Nutzung emissionsarmer und energieeffizienter Fahrzeuge müssen priorisiert werden, ebenso wie elektrische Verkehrssysteme und Mobilitätsdienstleistungen wie eCarsharing.
01
Beschleunigung des Marktanteils von Elektrofahrzeugen
Swiss eMobility fordert eine schnellere Verbreitung von Elektrofahrzeugen in allen Kategorien. Die Rahmenbedingungen sind so auszugestalten, dass die Entwicklung der aufladbaren Neufahrzeugen am Gesamtmarkt so rasch wie möglich vonstattengeht. Der Kauf und die Nutzung emissionsarmer und energieeffizienter Fahrzeuge müssen priorisiert werden, ebenso wie elektrische Verkehrssysteme und Mobilitätsdienstleistungen wie eCarsharing.
04
Elektromobilität als Teil des Energiesystems
Swiss eMobility will die Anerkennung der Elektromobilität als wichtiger Bestandteil des Schweizer Energiesystems. Die intelligente und effizient regulierte Integration von Ladestationen ins Stromnetz ist Voraussetzung für die Nutzung des enormen Potentials der Elektromobilität, insbesondere als Stromspeicher. Swiss eMobility strebt die schnellstmögliche Nutzung dieser Potentiale an.
04
Elektromobilität als Teil des Energiesystems
Swiss eMobility will die Anerkennung der Elektromobilität als wichtiger Bestandteil des Schweizer Energiesystems. Die intelligente und effizient regulierte Integration von Ladestationen ins Stromnetz ist Voraussetzung für die Nutzung des enormen Potentials der Elektromobilität, insbesondere als Stromspeicher. Swiss eMobility strebt die schnellstmögliche Nutzung dieser Potentiale an.
04
Elektromobilität als Teil des Energiesystems
Swiss eMobility will die Anerkennung der Elektromobilität als wichtiger Bestandteil des Schweizer Energiesystems. Die intelligente und effizient regulierte Integration von Ladestationen ins Stromnetz ist Voraussetzung für die Nutzung des enormen Potentials der Elektromobilität, insbesondere als Stromspeicher. Swiss eMobility strebt die schnellstmögliche Nutzung dieser Potentiale an.
04
Elektromobilität als Teil des Energiesystems
Swiss eMobility will die Anerkennung der Elektromobilität als wichtiger Bestandteil des Schweizer Energiesystems. Die intelligente und effizient regulierte Integration von Ladestationen ins Stromnetz ist Voraussetzung für die Nutzung des enormen Potentials der Elektromobilität, insbesondere als Stromspeicher. Swiss eMobility strebt die schnellstmögliche Nutzung dieser Potentiale an.
02
Ausbau von Ladeinfrastrukturen zu Hause und am Arbeitsplatz
Mit hoher Dringlichkeit muss das flächendeckende Bau von Ladestationen zu Hause und am Arbeitsplatz auf- und ausgebaut werden. Dafür notwendig sind Massnahmen wie beispielsweise regulatorische Bestimmungen, Anreize bei der Besteuerung oder finanzielle Unterstützung. Ladesysteme müssen kommunikationsfähig, skalier- sowie steuerbar sein und auf die optimale Nutzung erneuerbarer Energien ausgerichtet werden.
02
Ausbau von Ladeinfrastrukturen zu Hause und am Arbeitsplatz
Mit hoher Dringlichkeit muss das flächendeckende Bau von Ladestationen zu Hause und am Arbeitsplatz auf- und ausgebaut werden. Dafür notwendig sind Massnahmen wie beispielsweise regulatorische Bestimmungen, Anreize bei der Besteuerung oder finanzielle Unterstützung. Ladesysteme müssen kommunikationsfähig, skalier- sowie steuerbar sein und auf die optimale Nutzung erneuerbarer Energien ausgerichtet werden.
02
Ausbau von Ladeinfrastrukturen zu Hause und am Arbeitsplatz
Mit hoher Dringlichkeit muss das flächendeckende Bau von Ladestationen zu Hause und am Arbeitsplatz auf- und ausgebaut werden. Dafür notwendig sind Massnahmen wie beispielsweise regulatorische Bestimmungen, Anreize bei der Besteuerung oder finanzielle Unterstützung. Ladesysteme müssen kommunikationsfähig, skalier- sowie steuerbar sein und auf die optimale Nutzung erneuerbarer Energien ausgerichtet werden.
02
Ausbau von Ladeinfrastrukturen zu Hause und am Arbeitsplatz
Mit hoher Dringlichkeit muss das flächendeckende Bau von Ladestationen zu Hause und am Arbeitsplatz auf- und ausgebaut werden. Dafür notwendig sind Massnahmen wie beispielsweise regulatorische Bestimmungen, Anreize bei der Besteuerung oder finanzielle Unterstützung. Ladesysteme müssen kommunikationsfähig, skalier- sowie steuerbar sein und auf die optimale Nutzung erneuerbarer Energien ausgerichtet werden.
05
Vollelektrifizierung möglichst aller Verkehrsträger
Langfristig soll eine fossilfreie Mobilität mit batterieelektrischen Antrieben als Leittechnologie erreicht werden. Ab 2035 sollen fast nur noch CO2-freie Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge zugelassen werden. Auch andere Fahrzeugklassen, wie Zweiräder, Busse oder schwere Nutzfahrzeuge, sollen schrittweise auf Elektroantriebe umgestellt werden.
05
Vollelektrifizierung möglichst aller Verkehrsträger
Langfristig soll eine fossilfreie Mobilität mit batterieelektrischen Antrieben als Leittechnologie erreicht werden. Ab 2035 sollen fast nur noch CO2-freie Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge zugelassen werden. Auch andere Fahrzeugklassen, wie Zweiräder, Busse oder schwere Nutzfahrzeuge, sollen schrittweise auf Elektroantriebe umgestellt werden.
05
Vollelektrifizierung möglichst aller Verkehrsträger
Langfristig soll eine fossilfreie Mobilität mit batterieelektrischen Antrieben als Leittechnologie erreicht werden. Ab 2035 sollen fast nur noch CO2-freie Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge zugelassen werden. Auch andere Fahrzeugklassen, wie Zweiräder, Busse oder schwere Nutzfahrzeuge, sollen schrittweise auf Elektroantriebe umgestellt werden.
05
Vollelektrifizierung möglichst aller Verkehrsträger
Langfristig soll eine fossilfreie Mobilität mit batterieelektrischen Antrieben als Leittechnologie erreicht werden. Ab 2035 sollen fast nur noch CO2-freie Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge zugelassen werden. Auch andere Fahrzeugklassen, wie Zweiräder, Busse oder schwere Nutzfahrzeuge, sollen schrittweise auf Elektroantriebe umgestellt werden.
03
Bestes öffentliches Ladenetz Europas
Die Schweiz soll weiterhin über das bestausgebaute öffentliche Ladenetz in Europa verfügen. Ein leistungsfähiges öffentliches Netz federt die grossen Herausforderungen bei den Heimladestationen ab. Swiss eMobility verlangt optimale Rahmenbedingungen für den Ausbau und Betrieb öffentlicher Ladestationen. Für ein positiveres Ladeerlebnis müssen Verbesserungen hinsichtlich Benutzerfreundlichkeit und Preistransparenz erfolgen.
03
Bestes öffentliches Ladenetz Europas
Die Schweiz soll weiterhin über das bestausgebaute öffentliche Ladenetz in Europa verfügen. Ein leistungsfähiges öffentliches Netz federt die grossen Herausforderungen bei den Heimladestationen ab. Swiss eMobility verlangt optimale Rahmenbedingungen für den Ausbau und Betrieb öffentlicher Ladestationen. Für ein positiveres Ladeerlebnis müssen Verbesserungen hinsichtlich Benutzerfreundlichkeit und Preistransparenz erfolgen.
03
Bestes öffentliches Ladenetz Europas
Die Schweiz soll weiterhin über das bestausgebaute öffentliche Ladenetz in Europa verfügen. Ein leistungsfähiges öffentliches Netz federt die grossen Herausforderungen bei den Heimladestationen ab. Swiss eMobility verlangt optimale Rahmenbedingungen für den Ausbau und Betrieb öffentlicher Ladestationen. Für ein positiveres Ladeerlebnis müssen Verbesserungen hinsichtlich Benutzerfreundlichkeit und Preistransparenz erfolgen.
03
Bestes öffentliches Ladenetz Europas
Die Schweiz soll weiterhin über das bestausgebaute öffentliche Ladenetz in Europa verfügen. Ein leistungsfähiges öffentliches Netz federt die grossen Herausforderungen bei den Heimladestationen ab. Swiss eMobility verlangt optimale Rahmenbedingungen für den Ausbau und Betrieb öffentlicher Ladestationen. Für ein positiveres Ladeerlebnis müssen Verbesserungen hinsichtlich Benutzerfreundlichkeit und Preistransparenz erfolgen.
Forderungen
01
Elektroautoabgabe
Swiss eMobility stellt sich nicht gegen die Einführung einer Elektroautoabgabe im Sinne des Mineralölsteuerzuschlag auf Treibstoffen. Der Bundesrat muss jedoch sicherstellen, dass die Umsetzung pragmatisch erfolgt, den ökologischen und energieeffizienten Vorteilen von Elektroautos Rechnung trägt und bei der Handhabung der Abrechnungsmechanismen für die Elektromobilität keine Nachteile entstehen. Falls keine unbedingte finanzielle Notwendigkeit für die Infrastrukturfinanzierung besteht, ist mit der Einführung zuzuwarten.
01
Elektroautoabgabe
Swiss eMobility stellt sich nicht gegen die Einführung einer Elektroautoabgabe im Sinne des Mineralölsteuerzuschlag auf Treibstoffen. Der Bundesrat muss jedoch sicherstellen, dass die Umsetzung pragmatisch erfolgt, den ökologischen und energieeffizienten Vorteilen von Elektroautos Rechnung trägt und bei der Handhabung der Abrechnungsmechanismen für die Elektromobilität keine Nachteile entstehen. Falls keine unbedingte finanzielle Notwendigkeit für die Infrastrukturfinanzierung besteht, ist mit der Einführung zuzuwarten.
01
Elektroautoabgabe
Swiss eMobility stellt sich nicht gegen die Einführung einer Elektroautoabgabe im Sinne des Mineralölsteuerzuschlag auf Treibstoffen. Der Bundesrat muss jedoch sicherstellen, dass die Umsetzung pragmatisch erfolgt, den ökologischen und energieeffizienten Vorteilen von Elektroautos Rechnung trägt und bei der Handhabung der Abrechnungsmechanismen für die Elektromobilität keine Nachteile entstehen. Falls keine unbedingte finanzielle Notwendigkeit für die Infrastrukturfinanzierung besteht, ist mit der Einführung zuzuwarten.
01
Elektroautoabgabe
Swiss eMobility stellt sich nicht gegen die Einführung einer Elektroautoabgabe im Sinne des Mineralölsteuerzuschlag auf Treibstoffen. Der Bundesrat muss jedoch sicherstellen, dass die Umsetzung pragmatisch erfolgt, den ökologischen und energieeffizienten Vorteilen von Elektroautos Rechnung trägt und bei der Handhabung der Abrechnungsmechanismen für die Elektromobilität keine Nachteile entstehen. Falls keine unbedingte finanzielle Notwendigkeit für die Infrastrukturfinanzierung besteht, ist mit der Einführung zuzuwarten.
04
Besteuerung von Unternehmensflotten
Unternehmen müssen über die kommenden Jahre die Elektrifizierung ihrer Fahrzeugflotten vorantreiben, um das Netto-Null-Ziel bis 2050 erfüllen zu können. Die Flottenelektrifizierung gehört besonders in Unternehmen mit Serviceflotten zu den wichtigsten Massnahmen, denn die CO2-Emissionen der firmeneigenen Fahrzeuge gehören zu den grössten Emissionsquellen vieler Unternehmen. Diverse Hindernisse erschweren die Bestrebungen der Unternehmen: dazu gehören Hürden bei der Installation von Heimladestationen für Mitarbeitende im Aussendienst, genügend öffentliche Ladestationen unterwegs und steuerliche Nachteile. Damit die Unternehmen ihren Teil zur Dekarbonisierung beitragen können, müssen bestehende Hindernisse für die Flottenelektrifizierung rasch beseitigt werden, insbesondere die steuerlichen Hindernisse.
04
Besteuerung von Unternehmensflotten
Unternehmen müssen über die kommenden Jahre die Elektrifizierung ihrer Fahrzeugflotten vorantreiben, um das Netto-Null-Ziel bis 2050 erfüllen zu können. Die Flottenelektrifizierung gehört besonders in Unternehmen mit Serviceflotten zu den wichtigsten Massnahmen, denn die CO2-Emissionen der firmeneigenen Fahrzeuge gehören zu den grössten Emissionsquellen vieler Unternehmen. Diverse Hindernisse erschweren die Bestrebungen der Unternehmen: dazu gehören Hürden bei der Installation von Heimladestationen für Mitarbeitende im Aussendienst, genügend öffentliche Ladestationen unterwegs und steuerliche Nachteile. Damit die Unternehmen ihren Teil zur Dekarbonisierung beitragen können, müssen bestehende Hindernisse für die Flottenelektrifizierung rasch beseitigt werden, insbesondere die steuerlichen Hindernisse.
04
Besteuerung von Unternehmensflotten
Unternehmen müssen über die kommenden Jahre die Elektrifizierung ihrer Fahrzeugflotten vorantreiben, um das Netto-Null-Ziel bis 2050 erfüllen zu können. Die Flottenelektrifizierung gehört besonders in Unternehmen mit Serviceflotten zu den wichtigsten Massnahmen, denn die CO2-Emissionen der firmeneigenen Fahrzeuge gehören zu den grössten Emissionsquellen vieler Unternehmen. Diverse Hindernisse erschweren die Bestrebungen der Unternehmen: dazu gehören Hürden bei der Installation von Heimladestationen für Mitarbeitende im Aussendienst, genügend öffentliche Ladestationen unterwegs und steuerliche Nachteile. Damit die Unternehmen ihren Teil zur Dekarbonisierung beitragen können, müssen bestehende Hindernisse für die Flottenelektrifizierung rasch beseitigt werden, insbesondere die steuerlichen Hindernisse.
04
Besteuerung von Unternehmensflotten
Unternehmen müssen über die kommenden Jahre die Elektrifizierung ihrer Fahrzeugflotten vorantreiben, um das Netto-Null-Ziel bis 2050 erfüllen zu können. Die Flottenelektrifizierung gehört besonders in Unternehmen mit Serviceflotten zu den wichtigsten Massnahmen, denn die CO2-Emissionen der firmeneigenen Fahrzeuge gehören zu den grössten Emissionsquellen vieler Unternehmen. Diverse Hindernisse erschweren die Bestrebungen der Unternehmen: dazu gehören Hürden bei der Installation von Heimladestationen für Mitarbeitende im Aussendienst, genügend öffentliche Ladestationen unterwegs und steuerliche Nachteile. Damit die Unternehmen ihren Teil zur Dekarbonisierung beitragen können, müssen bestehende Hindernisse für die Flottenelektrifizierung rasch beseitigt werden, insbesondere die steuerlichen Hindernisse.
02
CO2-Emissionsziele
Swiss eMobility fordert die konsequente Umsetzung der im CO2-Gesetz festgelegten Emissionsziele für Personenwagen. Ab der Einführung des CO2-Gesetzes 1999 wurden Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen festgelegt. Die Emissionsvorschriften für Neuwagen sind ab 2011 gültig und orientieren sich an der Vorgaben der EU. Diese wurden fortlaufend angepasst, der Absenkpfad zu netto-null per 2035 ist seit langem bekannt. Mit dem elektrischen Antrieb sind die Ziele erreichbar und werden in Ländern mit aktiver Unterstützungspolitik für die Elektromobiltität sogar vorzeitig realisiert. Swiss eMobility fordert, von weiteren Sanktionserleichterungen bei Zielwertüberschreitungen abzusehen.
02
CO2-Emissionsziele
Swiss eMobility fordert die konsequente Umsetzung der im CO2-Gesetz festgelegten Emissionsziele für Personenwagen. Ab der Einführung des CO2-Gesetzes 1999 wurden Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen festgelegt. Die Emissionsvorschriften für Neuwagen sind ab 2011 gültig und orientieren sich an der Vorgaben der EU. Diese wurden fortlaufend angepasst, der Absenkpfad zu netto-null per 2035 ist seit langem bekannt. Mit dem elektrischen Antrieb sind die Ziele erreichbar und werden in Ländern mit aktiver Unterstützungspolitik für die Elektromobiltität sogar vorzeitig realisiert. Swiss eMobility fordert, von weiteren Sanktionserleichterungen bei Zielwertüberschreitungen abzusehen.
02
CO2-Emissionsziele
Swiss eMobility fordert die konsequente Umsetzung der im CO2-Gesetz festgelegten Emissionsziele für Personenwagen. Ab der Einführung des CO2-Gesetzes 1999 wurden Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen festgelegt. Die Emissionsvorschriften für Neuwagen sind ab 2011 gültig und orientieren sich an der Vorgaben der EU. Diese wurden fortlaufend angepasst, der Absenkpfad zu netto-null per 2035 ist seit langem bekannt. Mit dem elektrischen Antrieb sind die Ziele erreichbar und werden in Ländern mit aktiver Unterstützungspolitik für die Elektromobiltität sogar vorzeitig realisiert. Swiss eMobility fordert, von weiteren Sanktionserleichterungen bei Zielwertüberschreitungen abzusehen.
02
CO2-Emissionsziele
Swiss eMobility fordert die konsequente Umsetzung der im CO2-Gesetz festgelegten Emissionsziele für Personenwagen. Ab der Einführung des CO2-Gesetzes 1999 wurden Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen festgelegt. Die Emissionsvorschriften für Neuwagen sind ab 2011 gültig und orientieren sich an der Vorgaben der EU. Diese wurden fortlaufend angepasst, der Absenkpfad zu netto-null per 2035 ist seit langem bekannt. Mit dem elektrischen Antrieb sind die Ziele erreichbar und werden in Ländern mit aktiver Unterstützungspolitik für die Elektromobiltität sogar vorzeitig realisiert. Swiss eMobility fordert, von weiteren Sanktionserleichterungen bei Zielwertüberschreitungen abzusehen.
05
private Ladestationen
Viele Europäische Länder kennen bereits seit anfang der 20er Jahre das "Recht auf Laden" oder haben einen vergleichbaren Rechtsanspruch zur Installation von Ladestationen (u.a. Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich). Swiss eMobility fordert auch in der Schweiz die Unverbietbarkeit von Ladeinfrastrukturen für Mieter und Stockwerkeigentümerinnen. Dies analog den Bestimmungen zur Duldung von Internetanschlüssen (Fernmeldegesetz Art. 35a). Beim Neubau oder Renovationsarbeiten von Parkanlagen (insbesondere Einstellhallen und Parkhäuser), ist das Verlegen von Leerrohren vorzuschreiben. Die Installation von intelligenten Ladesysteme in bestehende Gebäude ist förderwürdig. Eine entsprechende Äufnung der Finanzmittel sollte über Sanktionszahlungen der Emissionszielwerte für Personenwagen erfolgen.
05
private Ladestationen
Viele Europäische Länder kennen bereits seit anfang der 20er Jahre das "Recht auf Laden" oder haben einen vergleichbaren Rechtsanspruch zur Installation von Ladestationen (u.a. Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich). Swiss eMobility fordert auch in der Schweiz die Unverbietbarkeit von Ladeinfrastrukturen für Mieter und Stockwerkeigentümerinnen. Dies analog den Bestimmungen zur Duldung von Internetanschlüssen (Fernmeldegesetz Art. 35a). Beim Neubau oder Renovationsarbeiten von Parkanlagen (insbesondere Einstellhallen und Parkhäuser), ist das Verlegen von Leerrohren vorzuschreiben. Die Installation von intelligenten Ladesysteme in bestehende Gebäude ist förderwürdig. Eine entsprechende Äufnung der Finanzmittel sollte über Sanktionszahlungen der Emissionszielwerte für Personenwagen erfolgen.
05
private Ladestationen
Viele Europäische Länder kennen bereits seit anfang der 20er Jahre das "Recht auf Laden" oder haben einen vergleichbaren Rechtsanspruch zur Installation von Ladestationen (u.a. Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich). Swiss eMobility fordert auch in der Schweiz die Unverbietbarkeit von Ladeinfrastrukturen für Mieter und Stockwerkeigentümerinnen. Dies analog den Bestimmungen zur Duldung von Internetanschlüssen (Fernmeldegesetz Art. 35a). Beim Neubau oder Renovationsarbeiten von Parkanlagen (insbesondere Einstellhallen und Parkhäuser), ist das Verlegen von Leerrohren vorzuschreiben. Die Installation von intelligenten Ladesysteme in bestehende Gebäude ist förderwürdig. Eine entsprechende Äufnung der Finanzmittel sollte über Sanktionszahlungen der Emissionszielwerte für Personenwagen erfolgen.
05
private Ladestationen
Viele Europäische Länder kennen bereits seit anfang der 20er Jahre das "Recht auf Laden" oder haben einen vergleichbaren Rechtsanspruch zur Installation von Ladestationen (u.a. Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich). Swiss eMobility fordert auch in der Schweiz die Unverbietbarkeit von Ladeinfrastrukturen für Mieter und Stockwerkeigentümerinnen. Dies analog den Bestimmungen zur Duldung von Internetanschlüssen (Fernmeldegesetz Art. 35a). Beim Neubau oder Renovationsarbeiten von Parkanlagen (insbesondere Einstellhallen und Parkhäuser), ist das Verlegen von Leerrohren vorzuschreiben. Die Installation von intelligenten Ladesysteme in bestehende Gebäude ist förderwürdig. Eine entsprechende Äufnung der Finanzmittel sollte über Sanktionszahlungen der Emissionszielwerte für Personenwagen erfolgen.
03
Besteuerung von Elektroautos
Eine Harmonisierung der kantonalen Vielfalt bei der Besteuerung von Elektrofahrzeugen und/oder anderer emissionsarmer Fahrzeuge ist anzustreben. Der Bund sollte gegenüber den Kantonen Empfehlungen abgeben. Bei der Besteuerung des Privatanteils bei Firmenfahrzeugen muss die Benachteiligung für Elektroautos eliminiert werden.
03
Besteuerung von Elektroautos
Eine Harmonisierung der kantonalen Vielfalt bei der Besteuerung von Elektrofahrzeugen und/oder anderer emissionsarmer Fahrzeuge ist anzustreben. Der Bund sollte gegenüber den Kantonen Empfehlungen abgeben. Bei der Besteuerung des Privatanteils bei Firmenfahrzeugen muss die Benachteiligung für Elektroautos eliminiert werden.
03
Besteuerung von Elektroautos
Eine Harmonisierung der kantonalen Vielfalt bei der Besteuerung von Elektrofahrzeugen und/oder anderer emissionsarmer Fahrzeuge ist anzustreben. Der Bund sollte gegenüber den Kantonen Empfehlungen abgeben. Bei der Besteuerung des Privatanteils bei Firmenfahrzeugen muss die Benachteiligung für Elektroautos eliminiert werden.
03
Besteuerung von Elektroautos
Eine Harmonisierung der kantonalen Vielfalt bei der Besteuerung von Elektrofahrzeugen und/oder anderer emissionsarmer Fahrzeuge ist anzustreben. Der Bund sollte gegenüber den Kantonen Empfehlungen abgeben. Bei der Besteuerung des Privatanteils bei Firmenfahrzeugen muss die Benachteiligung für Elektroautos eliminiert werden.
06
öffentliche Ladestationen
Überall dort, wo aufgrund von Verordnungen Parkplätze aufgehoben werden müssen, sollen diese in Ladeplätze für Elektroautos umgenutzt werden können. Es muss sichergestellt werden, dass das ungerechtfertigte Abstellen von nicht ladenden Fahrzeugen an Ladestationen sanktioniert werden kann. Die öffentliche Ladetransaktion soll in Gesetzen und Verordnungen als Dienstleistung und nicht als Verkauf der Ware Strom betrachtet werden. Swiss eMobility verlangt von seinen Mitgliedern, dass öffentliche Ladestationen gemäss dem Branchenstandard öffentliches Laden erstellt und betrieben werden.
06
öffentliche Ladestationen
Überall dort, wo aufgrund von Verordnungen Parkplätze aufgehoben werden müssen, sollen diese in Ladeplätze für Elektroautos umgenutzt werden können. Es muss sichergestellt werden, dass das ungerechtfertigte Abstellen von nicht ladenden Fahrzeugen an Ladestationen sanktioniert werden kann. Die öffentliche Ladetransaktion soll in Gesetzen und Verordnungen als Dienstleistung und nicht als Verkauf der Ware Strom betrachtet werden. Swiss eMobility verlangt von seinen Mitgliedern, dass öffentliche Ladestationen gemäss dem Branchenstandard öffentliches Laden erstellt und betrieben werden.
06
öffentliche Ladestationen
Überall dort, wo aufgrund von Verordnungen Parkplätze aufgehoben werden müssen, sollen diese in Ladeplätze für Elektroautos umgenutzt werden können. Es muss sichergestellt werden, dass das ungerechtfertigte Abstellen von nicht ladenden Fahrzeugen an Ladestationen sanktioniert werden kann. Die öffentliche Ladetransaktion soll in Gesetzen und Verordnungen als Dienstleistung und nicht als Verkauf der Ware Strom betrachtet werden. Swiss eMobility verlangt von seinen Mitgliedern, dass öffentliche Ladestationen gemäss dem Branchenstandard öffentliches Laden erstellt und betrieben werden.
06
öffentliche Ladestationen
Überall dort, wo aufgrund von Verordnungen Parkplätze aufgehoben werden müssen, sollen diese in Ladeplätze für Elektroautos umgenutzt werden können. Es muss sichergestellt werden, dass das ungerechtfertigte Abstellen von nicht ladenden Fahrzeugen an Ladestationen sanktioniert werden kann. Die öffentliche Ladetransaktion soll in Gesetzen und Verordnungen als Dienstleistung und nicht als Verkauf der Ware Strom betrachtet werden. Swiss eMobility verlangt von seinen Mitgliedern, dass öffentliche Ladestationen gemäss dem Branchenstandard öffentliches Laden erstellt und betrieben werden.