Unsere Forderungen

Die Erreichung der Klima- und Emissionsziele wie auch die Vorgaben der Energiestrategie 2050 sehen eine massive Reduktion des Energiebedarfs und des Treibhausgasausstosses unserer Mobilität vor. Dies ist nur über eine rasche und vollständige Elektrifizierung des Antriebes zu erreichen. Swiss eMobility fordert deshalb das Ende für Neuzulassung fossiler Antriebe ab spätestens 2035. Die Elektromobilität ist der Kristallisationskern der neuen Mobilität. Diese setzt auf erneuerbare Energien, energieeffiziente Nutzung, intelligente Vernetzung der verschiedenen Verkehrsträger sowie auf die verschiedenen Bedürfnisse dimensionierte Mobilitätsdienstleistungen. Auf dem Weg zur elektrischen Mobilität stellt Swiss eMobility 10 Forderungen.

1. Ladeinfrastrukturoffensive finanziell unterstützen

Mit hoher Dringlichkeit sind ausreichend Ladeinfrastrukturen im privaten wie auch öffentlichen Raum bereitzustellen. Der Auf- und Ausbau eines intelligenten und zukunftsfähigen Ladenetzes ist auf allen politischen Ebenen finanziell zu unterstützen.

Siehe hierzu unsere Forderung "Ladeinfrastrukturen für Mehrparteiengebäude"

2. Zugang zu Lademöglichkeiten

Elektrofahrzeuge müssen flächendeckend, im öffentlichen wie auch privatem Raum, geladen werden können. Auch Mieter und Stockwerkeigentümer sollen die Möglichkeit erhalten, auf eigene Kosten in Neu- wie auch Bestandsbauten eine Ladeinfrastruktur installieren zu dürfen. Der dauerhafte Zugang zu und der Betrieb von öffentlichen Ladestationen muss gewährleistet sein. Netzseitig muss dafür lückenlose Versorgungssicherheit sichergestellt werden.

Siehe hierzu unsere Forderung "Recht auf Laden" und unser Positionspapier "Netzintegration von Ladestationen für Elektroautos"

3. emissions- und energieeffizienzabhängige Steuern

Bei Fahrzeugbesteuerungen sind CO2-Emissionen und Energieeffizienz zu berücksichtigen. Emissionsarme und energieeffiziente Fahrzeuge müssen bei jeder Art der Besteuerung bis 2035 besser gestellt werden.

Siehe hierzu unsere Forderung "Kein Nachteil für elektrische Dienstwagen"

4. zweckmässige und transparente Verbraucherinformationen

Informationen zu ökologischen und energieeffizienten Aspekten, sowie Kosten von Fahrzeugen sind einfach verständlich, vergleichbar, einheitlich, realitätsnah und auf die gesamte Fahrzeuglebensdauer anzugeben.

5. ambitionierte Emissionsziele

Die Schweizer CO2-Emissionsziele für neu immatrikulierte Fahrzeuge müssen mindestens gleich ambitioniert sein wie die in der EU. Erleichternde Bestimmungen zur Erreichung der Emissionsziele dürfen nicht über diejenigen der EU hinausgehen. Es sind vergleichbare Fördermassnahmen wie in der EU vorzusehen.

Siehe hierzu unsere News zur Unterzeichnung der COP26-Deklaration durch Swiss eMobility

6. fossilfreier MIV ab 2035

Ab 2035 sollen in der Schweiz nur noch im Betrieb CO2-freie Fahrzeuge neu immatrikuliert werden dürfen. Massnahmen sind so zu definieren, dass die Individualmobilität frühzeitig und kontinuierlich auf den fossilen Ausstieg ausgerichtet wird. Einzelne Ausnahmen können nach Berücksichtigung der Marktentwicklung und der Einsatzgebiete vorgesehen werden. 

Siehe hierzu die Motion: Grüne Zonen für Elektrofahrzeuge

7. fossilfreier ÖV ab 2030

Ab 2030 sollen in der Schweiz nur noch im Betrieb CO2-freie Fahrzeuge im öffentlichen Verkehr neu immatrikuliert werden dürfen. Einzelne Ausnahmen können nach Berücksichtigung der Marktentwicklung und der Einsatzgebiete vorgesehen werden. Es sind Hilfestellungen hinsichtlich Beschaffung der Fahrzeuge, Ladeinfrastrukturen und intelligenten Energiemanagementsysteme vorzusehen.

Siehe hierzu das Postulat: Mitfinanzierung des ÖV auf ökologische Busse

8. Unterstützung für die fossilfreie Logistik

Für den im Betrieb CO2-freien Schwerlastverkehr ist eine LSVA-Befreiung bis maximal 2035 zu gewähren. Es sind Sonderregelungen für Nacht- und Sonntagsfahreinschränkungen für geräuscharme Transport- oder Nutzfahrzeuge vorzusehen. Die Marktentwicklung der elektrischen Nutzfahrzeuge ist zu unterstützen.

9. Elektrifizierung und Automatisierung aller Verkehrsträger

Für die Elektrifizierung und Automatisierung aller Verkehrsträger (auf dem Land, zu Wasser und in der Luft) sind bestmögliche Voraussetzungen zu schaffen. Die dafür nötige rechtliche Basis soll vereinfacht und im Sinne einer beschleunigten Markteinführung erlassen werden können.

10. Barrieren für innovative elektrische Verkehrssysteme beseitigen

Barrieren für den Betrieb von voll- und teilelektrische Fahrzeuge, wie beispielsweise elektrische Lastenräder oder geteilte, (teil-)elektrisch angetriebene Klein-/Kleinstfahrzeuge sind zu beseitigen. Infrastrukturen sind auf eine gemeinschaftliche Nutzung auszurichten. Auf elektrischem Antrieb basierende Mobilitätsdienstleistungen, wie beispielsweise E-Carsharing, sind zu unterstützen.

Statements dazu

AMAG CEO Morten Hannesbo

«In wenigen Jahren wird ein Grossteil der Autos elektrifiziert sein, kein Weg führt an der E-Mobilität vorbei», sagt Morten Hannesbo, CEO der AMAG Group und Vorstandsmitglied von Swiss eMobility. «Wir müssen nun raschmöglich die dafür nötigen Rahmenbedingungen schaffen - die eAgenda definiert die Eckpunkte. Sowohl die Politik wie auch unsere Autobranche müssen viel aktiver werden. Die Autobranche muss sich deutlich ambitiösere Ziele setzen und die E-Mobilität konsequenter und stärker fördern».

Morten Hannesbo, CEO AMAG Group & Swiss eMobility Vorstandsmitglied

 
Jürg Grossen

«Die eAgenda ist auch ein zentraler Pfeiler zur Erreichung der Schweizer Umwelt- und Klimaziele. «Strom aus erneuerbaren Quellen ist künftig der wichtigste Energieträger der Schweiz. Auf ihm werden nahezu alle Verkehrsträger und -systeme basieren. Die eAgenda ebnet das Terrain für diese Entwicklung.»

Jürg Grossen, Präsident Swiss eMobility

 

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Swiss eMobility – Elektromobilität für die Schweiz

Swiss eMobility
Weltpoststrasse 5
3015 Bern

Tel. +41 58 510 57 90
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