20.08.2020
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates hat in der Differenzbereinigung weitestgehend die klaren Beschlüsse des Nationalrates begrüsst und angenommen. Mit Ausnahme der vorgesehenen Nachteilsbeseitigung für elektrische Dienstwagen. Diese soll wieder aus dem CO2-Gesetz gestrichen werden.
Dies hat wohl keine inhaltlichen Gründe, sondern ordnungspolitische. Steuergesetzliche Fragen sind im CO2-Gesetz sachfremd. Die Kommission hat diesem Umstand mehr Gewicht gegeben als dem Nutzen der vorgesehenen Massnahme. Sie zieht Technokratie einer raschen Lösung vor, gewichtet Ordnung stärker als Wirkung. Zur Durchsetzung würden weitere politische Interventionen notwendig, um die Massnahme im richtigen Gesetz unterzubringen. Ein unnötiger Umweg und vor allem ein massiver Zeitverlust. Fatal für eine Massnahme, die heute und morgen mit Abstand mehr Wirkung entfaltet als übermorgen.
Die reduzierte Dienstwagenbesteuerung ist nicht nur mehrheitsfähig, sondern europaweit unbestritten: Belgien, Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Irland, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden und weitere Nationen haben seit längerem Steuererleichterungen für elektrische Dienstwagen eingeführt. Dies weil es unbestritten eines der effektivsten und effizientesten Mittel für die Förderung von Null-Emissionsfahrzeugen darstellt und die Umsetzung keinen unnötigen bürokratischen Mehraufwand bedeutet. Es wird keine neue Abgabe eingeführt, braucht keinen Fonds zur Finanzierung, es entsteht keine signifikante Minderung des Steuerertrages für den Staat und es diskriminiert keine anderen Antriebstechnologien.
Die vom Nationalrat beschlossene Massnahme stellt indes nicht einmal
eine Förderung dar, sondern eliminiert lediglich einen bestehenden,
steuerlichen Nachteil für Elektroautos. Die Besteuerung der privaten Nutzung der
Dienstwagen berechnet sich auf dem Fahrzeugneupreis. Elektroautos sind in der
Anschaffung teurer, der Nutzer entrichtet so jährlich eine höhere Steuer als
für ein gleichwertiges Verbrennungsfahrzeug. Und dies für emissionsärmere
Kilometer und während dem gesamten Fahrzeugleben.
Es ist davon auszugehen, dass Elektroautos zukünftig
günstiger werden. Der vom Nationalrat gefällte Beschluss trägt diesem Umstand
Rechnung. Die Massnahme soll die sinkenden Preise berücksichtigen und 2031
auslaufen. Wichtig dabei ist, dass der Steuernachteil rasch beseitigt wird.
Denn ein grosser Teil der Wirkung geht verloren, wenn der Ständerat nun die
Einführung um Jahre verschieben würde.
Mit Blick auf den Schweizer CO2-Durchschnitt unserer Neuwagenflotte – wir stehen nach wie vor deutlich am Schluss der europäischen Tabelle – und den drohenden Bussen für die Autoimporteure wird klar: wir müssen unnötige Kaufhindernisse aus Gesetzen, welche vor der Markteinführung von Elektroautos geschrieben wurden, beseitigen. Heute, nicht übermorgen.
Krispin Romang
Geschäftsführer Swiss eMobility
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