20.03.2021
Wie in anderen Europäischen Ländern sollen Mieter und Stockwerkeigentümer künftig einen Anspruch haben, künftig eine eigene Ladestation installieren zu dürfen. Die entsprechende Motion wurde von Swiss eMobility Präsident Jürg Grossen eingereicht.
Die Schweiz ist ein Land der Mieter und Stockwerkeigentümer. Die meisten Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz verfügen nicht über unabhängiges Wohneigentum. Sie können somit Heimladestationen nicht in der eigenen Garage installieren, sondern ist auf den Goodwill von Immobilienbesitzern, Verwaltungen und Miteigentümern angewiesen. Dies soll sich durch den eingereichten Vorstoss ändern.
Die Motion will indes nicht nur den Elektroautobesitzern ein
neues Recht verschaffen, sondern auch den Eigentümern. Sie sollen entscheiden können, ob eine Ladelösung im Sinne eines Gesamtsystems vorfinanziert und angeboten wird oder ob der Mieter sich selber für eine Ladelösung entscheiden kann. Aus Sicht der Netzintegration und vor allem für die Stabilität des Stromnetzes sind intelligente und steuerbare Ladesysteme vorzuziehen.
Grundsätzlich bevorzugt Swiss eMobility den freiwilligen Weg. Wir werden regelmässig mit Fällen konfrontiert, in welchen die Erstellung von Ladestationen verhindert und somit den Umstieg auf ein Elektroauto massiv erschwert wird. Deshalb ist auch für Swiss eMobility Präsident Jürg Grossen klar: «Das
Thema muss aufs politische Tapet. Mit dem exponentiellen Wachstum
potenzieren sich die Probleme, denn der Bedarf nach Ladestationen für Mieter
oder Stockwerkeigentümer ist inzwischen riesig.» Deshalb ist eine gesetzliche Verankerung des Anspruchs auf die Ladestation unumgänglich.
Die Motion findet im Parlament breite Unterstützung. Wir sind zuversichtlich, dass der Bundesrat die Notwendigkeit einer raschen Umsetzung des Vorstosses erkannt hat. Umso mehr, da sich die Roadmap Elektromobilität 2025 des Bundes das Recht auf Ladestationen auf die Fahne geschrieben hat.