Die Elektromobilität wird bei diesen prognostizierten Entwicklungen eine zunehmend zentrale Rolle spielen. Und mit Elektromobilität ist mehr gemeint als das elektrisch angetriebene Fahrzeug. Elektromobilität ist ein System, welches Fahrzeug, Energie, Energieversorgung, Verkehrsinfrastrukturen umfasst und branchenübergreifend eine nachhaltigere Individualmobilität gewährleisten kann. Im Zentrum dieses Systems stehen der Endkunde und seine Mobilitätsbedürfnisse.
Damit die Marktentwicklung der Elektromobilität stattfinden kann, ist ein flächendeckendes, qualitativ hochwertiges, nicht diskriminierendes und bestmöglich verfügbares Ladenetz unabdingbar. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist die Koordination und Harmonisierung des bestehenden sowie des geplanten Ladeangebotes. Seit einigen Jahren wird sowohl seitens der Elektromobilitätswirtschaft auf lokaler und kantonaler Ebene wie auch von diversen weiteren Institutionen Aufbauarbeit in Sachen Ladeinfrastruktur geleistet. Diese Initiativen müssen nun so zusammengeführt werden, dass sie für den Mobilitätsteilnehmer als nationales und ganzheitliches Ladenetz funktionieren.
Das Expertengremium Plattform Ladenetz Schweiz (PL-CH)
Hervorgehend aus dem Bericht zur Motion 12.3652 „Elektromobilität. Masterplan für eine sinnvolle Entwicklung“ und der koordinierenden Rolle des Bundes im Bereich Ladeinfrastrukturen für die Elektromobilität wurde im März 2016 die Plattform Ladenetz Schweiz (PL-CH) ins Leben gerufen. Initianten und Veranstalter der PL-CH sind EnergieSchweiz und der Verband Swiss eMobility. Die PL-CH versteht sich als Expertengremium, welches sich aus den unterschiedlichen am Auf- und Ausbau der Ladeinfrastruktur beteiligten Akteuren zusammensetzt und dem Bund Verbesserungs- und Umsetzungspotenziale aufzeigen soll. Der direkte Austausch bezüglich Erfahrungen und bevorstehender Herausforderungen beim Aufbauprozess ist ein weiterer Mehrwert der PL-CH.
Bisherige Arbeiten
Die Diskussionen der Plattform Ladenetz Schweiz werden entlang der Themenschwerpunkte Daten- & Datenmanagement, Koordination und Regulierung geführt. Im Rahmen der Plattform konnten bereits einige konkrete Projekte entwickelt und verschiedene Abklärungen gemacht werden:
1.) Daten- & Datenmanagement:
Damit ein Fahrzeug geladen werden kann, müssen verschiedene Aspekte berücksichtigt werden: Wo steht eine Ladeinfrastruktur? Kann das entsprechende Auto daran geladen werden? Wie wird der Ladevorgang initialisiert? Ist die Ladestation verfügbar? Mit diesen und weiteren zentralen Fragen setzen sich die Experten der PL-CH auseinander.
DIEMO:
Resultierend aus den Diskussionen wurde vom Bundesamt für Energie (BFE) das Pilotprojekt DIEMO (Dateninfrastruktur Elektromobilität) ins Leben gerufen, welches sich mit dem Aufbau und dem Betrieb einer nationalen Daten-Infrastruktur Elektromobilität befasst. Diese soll Ladestationsdaten einheitlich und in hoher Qualität erfassen sowie kostenlos (Open Data) zur Verfügung stellen. Die zu erarbeitende Datenbasis soll international kompatibel sein. Zusammen mit dem Kanton Aargau, swisstopo und Ladenetzbetreibern wird 2017 eine Testumgebung für die Applikation erarbeitet. Dabei sollen verschiedene Prozesse etabliert, die Bewirtschaftung des Dateninventars getestet und die daraus resultierenden Erkenntnisse in einem Bericht festgehalten werden. Nach der Testphase wird über eine definitive, nationale Inbetriebnahme entschieden.
2.) Koordination:
Ladenetze und Ladeinfrastrukturinitiativen sind bestmöglich aufeinander abzustimmen. Welche Rolle übernehmen die verschiedenen Prozessteilnehmer? Wie werden verschiedene Technologien und Geschäftsmodelle in ihrer Anwendung harmonisiert? Wie können die gemachten Erfahrungen zukunftsweisend untereinander ausgetauscht werden? Die Elektromobilitätsbranche wie auch die verschiedenen Körperschaften der öffentlichen Hand stellen sich diesen zentralen wie auch weiterführenden Fragen der Koordinationsthematik. Wichtige Erkenntnisse werden nun für verschiedene Anspruchsgruppen in Leitfäden und Merkblättern zusammengefasst.
SIA Merkblatt 2060 und Handlungsleitfaden Elektromobilität für Gemeinden:
Aus den Diskussionen der PL-CH resultierend wurde der Projektvorschlag für ein SIA Merkblatt 2060 Infrastruktur für Elektrofahrzeuge in Gebäuden erarbeitet und gutgeheissen. Das Merkblatt soll sich an Architekten, Bauherren und Ingenieure richten. Die Arbeitsgruppe zur Erstellung des Merkblattes hat ihre Tätigkeiten im Frühjahr 2017 aufgenommen. Ebenfalls erarbeitet wird momentan ein Handlungsleitfaden Elektromobilität für Gemeinden. Dieser soll Gemeinden und Städte dabei unterstützen, Massnahmen zur Förderung der E-Mobilität umzusetzen.
3.) Regulierung:
Die PL-CH stellt sich die Frage der Notwendigkeit von regulatorischen Grundlagen und der daraus entstehenden Gefahr, die Marktentwicklung einzuschränken und neue, möglicherweise zukunftsweisende Innovationen und Geschäftsideen zu verhindern. Wo bestehen heute Defizite und wo besteht ordnungspolitischer Handlungsbedarf? In welchen Zeitverhältnissen können regulatorische Bestimmungen erwirkt werden, welche Kosten und Mehrwerte entstehen daraus? Dies sind die wichtigsten, durch die PL-CH zu klärenden Fragen.
Ladestationen und Stromabgabe an Dritte:
Ein diskutiertes Defizit der regulatorischen Bestimmungen ist beispielsweise die Stromabgabe an Ladeinfrastrukturen an Dritte. Eine entsprechende Interpellation von Nationalrat Eric Nussbaumer wurde vom Bundesrat wie folgt beantwortet : „Explizite Regeln zum Betrieb von Ladestationen fehlen im StromVG (Stromversorgungsgesetzt). (…) Nach geltendem StromVG erscheint der Ladestationsbetreiber demnach am ehesten als Endverbraucher, da seine Tätigkeit über das blosse Weiterverkaufen der Elektrizität hinausgeht: Er bezieht Strom aus dem Netz, um ein Leistungspaket anbieten zu können, das nebst dem Ermöglichen des Ladens eines Akkus mit entsprechend transformierter Elektrizität zusätzlich auch das Zurverfügungstellen und Warten der Ladeinfrastruktur umfasst, häufig kombiniert mit weiteren Angeboten, z. B. einer Parkmöglichkeit oder weiterer Infrastruktur.“ Das heisst, dass der Ladestationsbetreiber unter Berücksichtigung des Kartell- und Lauterkeitsrechts die Dienstleistung „Laden“ anbieten kann und dabei nicht an Tarif- und Abrechnungsvorschriften des StromVG gebunden ist. Er darf den Preis für seine Dienstleistung wie auch die Abrechnungsart (bspw. pauschal, pro kWh, nach Zeit) selber bestimmen. Zudem kann er bei einem Mindestjahresverbrauch von 100 MWh pro Verkaufsstätte und Jahr den Stromlieferanten frei wählen.
Netzanschluss- und Netzkostenbeitrag:
Für den Netzanschluss- und Netzkostenbeitrag sind die Bestimmungen der Energieversorger massgebend. Diese haben den kantonalen erschliessungsrechtlichen Vorgaben zu entsprechen. Es gibt keine nationale Regelung dieser Beiträge im Stromverordnungs- oder Energiegesetz.
Im 2016 haben vier Arbeitstreffen stattgefunden, daran haben jeweils rund 30 Experten aus verschiedenen am Aufbau des Ladenetzes beteiligten Institutionen teilgenommen. Themen im 2016 waren Daten, Regulierung und Koordination.
Im Auftrag von:
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