03.06.2020

Kein Nachteil bei der Besteuerung elektrischer Dienstwagen

Bei der Dienstwagenbesteuerung wird der private Anteil eines Geschäftsfahrzeuges auf Basis des Anschaffungspreises berechnet. Elektroautos sind in der Anschaffung signifikant teurer als fossile Verbrenner. Diese Berechnungsform überträgt den Nachteil des höheren Anschaffungspreises auf die laufenden Kosten. Und dies während der gesamten Nutzungsdauer. Elektroautos werden dadurch als Dienstfahrzeuge unattraktiver gegenüber fossilen Verbrennern. Dies wirkt sich auf negativ auf die Erreichung der Emissions-, Energie- und Klimaziele aus.

Die Dienstwagenbesteuerung ist unbestritten eines der effektivsten und effizientesten Mittel mit keinem bürokratischen Mehraufwand gezielte Anreize für den Markthochlauf von Elektroautos zu setzen. Deshalb werden in den meisten europäischen Staaten die Berechnungsgrundlage für Elektroautos angepasst. Teilweise wird lediglich der Nachteil des höheren Anschaffungspreis behoben, teilweise werden emissionsarme Fahrzeuge durch Steuerrabatte gefördert. Beispiele aus Europa:

Österreich: Null-Emissions-Fahrzeuge sind vollständig von der Dienstwagensteuer befreit.
Deutschland: Die Besteuerung wird bei Elektrofahrzeugen auf 50% des Kaufpreises festgesetzt (bis 2030).
Norwegen: Die Besteuerung wird bei Elektrofahrzeugen auf 60% des Kaufpreises festgesetzt.
Schweden: Gesenkte Dienstwagensteuer für höherpreisige Elektrofahrzeuge auf Vergleichswert von Verbrennerfahrzeug.
Irland: Null-Emissions-Fahrzeuge sind vollständig von der Dienstwagensteuer befreit.
Grossbritannien: Gesenkte Dienstwagensteuer für Elektrofahrzeuge auf einen Jahreswert von 2% gegenüber 22%-37% bei Verbrennern.
Belgien: Gesenkte Dienstwagensteuer für Elektrofahrzeuge auf Jahreswerte 3,4% gegenüber 15,4% bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren (die Berechnung schliesst den CO2-Ausstoss mit ein).
Luxemburg: Gesenkte Dienstwagensteuer für Elektrofahrzeuge auf Werte von 0,5% gegenüber 1,8% bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren.
Niederlande: Reduzierte Firmenwagensteuer für Elektrofahrzeuge auf einen Jahreswert von 4% des Kaufpreises gegenüber Verbrennerbesteuerung von 22% des Kaufpreises.
Frankreich: bis zu 1800€ jährlicher Steuervorteil gegenüber Verbrennerfahrzeugen bei der Bemessungsgrundlage.

Es bietet sich auch für die Schweiz an, die Bemessungsgrundlage (Kaufpreis) zur Berechnung der Steuer anzupassen. Damit bestmöglichste Emissionseffekte erzielt werden können, sollten lediglich Null-Emissionsfahrzeuge (0g CO2/km im Betrieb gemäss Energieetikette) berücksichtigt werden.
Unter der Annahme, dass aufgrund der höheren Besteuerung von Elektroautos weiterhin fossile Verbrenner angeschafft werden, entsteht durch den vorliegenden Antrag kein Steuerausfall. Es wird lediglich auf die Besteuerung des höheren Anschaffungspreis für Elektroautos und somit auf zusätzliche Steuererträge verzichtet. Die Steuerwirkung beträgt bei einem Anteil von 15% Elektroautos (im März 2020 sind es 4.1%) rund 8 bis 10mio. CHF.

Wir unterstützen den Antrag der Nationalrätin Barbara Schaffner zur Behebung des Steuernachteils für Elektroautos.

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