
Keine Flexibilisierung der CO2-Ziele für Personenwagen
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK N) hat die Initiative zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums im Vollzug der CO2 Emissionsvorgaben zurückgezogen. Vorgesehen war, den durchschnittlichen Flottenemissionswert der Jahre 2025 bis 2027 anstelle der bisherigen jährlichen Bewertung heranzuziehen. Damit hätte der Autobranche mehr Zeit zur Erreichung der Emissionsziele eingeräumt werden sollen analog zur Regelung in der EU.
Mit dem Entscheid der Nationalratskommission ist eine solche Flexibilisierung in der Schweiz nun vom Tisch. Sanktionen bei Überschreitungen der Zielwerte werden somit wie ursprünglich geplant weiterhin jährlich fällig.
Umso dringlicher werden rasche Unterstützungsmassnahmen für den beschleunigten Markthochlauf der Elektromobilität. Der Bundesrat sollte beispielsweise die Sistierung der kürzlich eingeführten Importsteuer prüfen und das beschlossene Recht auf Laden schnellstmöglich in Kraft setzen.
Weitere News für dich
All
Politik
Laden
eAuto
eLKW
Energie
Fahren
Statistik
Kommunikation
Events
Gebäude














































































































