
Unverbietbarkeit der Ladestation wird Realität: Ständerat nimmt Motion «Laden von Elektroautos im Mietverhältnis und Stockwerkeigentum» an
Ein Meilenstein für die Elektromobilität in der Schweiz: Am 11. Juni 2025 hat der Ständerat die Motion 23.3936 «Laden von Elektroautos im Mietverhältnis und Stockwerkeigentum» angenommen – und folgt damit dem Entscheid des Nationalrats. Damit wird der Zugang zu privater Ladeinfrastruktur erstmals gesetzlich verankert – auch für Mieter:innen und Stockwerkeigentümer:innen. Ein entscheidender Schritt für die flächendeckende Elektrifizierung des Verkehrs.
Heimladen: zentral für die Verkehrswende
Rund 80 % der Ladevorgänge finden privat statt – zu Hause oder am Arbeitsplatz. Wer sein Fahrzeug am eigenen Parkplatz laden kann, lädt nicht nur komfortabel und günstig, sondern kann den Ladevorgang auch netzdienlich in Zeiten hoher Stromproduktion und tiefer Tarife – etwa tagsüber bei Solarstromerzeugung – verlegen. Ein einfacher, rechtssicherer Zugang zur Ladeinfrastruktur ist daher zentral für eine erfolgreiche Verkehrs- und Energiewende.
Rechtssicherheit für alle Wohnformen
Bislang war der Zugang zur Ladeinfrastruktur in Mietliegenschaften oder im Stockwerkeigentum häufig vom Einverständnis der Verwaltung oder Miteigentümerschaft abhängig. Künftig soll ein gesetzlich verankerter Anspruch auf private Ladeeinrichtungen gelten – unter Berücksichtigung technischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen. Gerade in der Schweiz mit ihrem hohen Anteil an Mietwohnungen und Stockwerkeigentum schafft diese sogenannte «Unverbietbarkeit» dringend nötige Rechtssicherheit.
Ein Gewinn für Gesellschaft und Infrastruktur
Private Ladeinfrastruktur entlastet den öffentlichen Raum, senkt die Investitionskosten für den Ausbau öffentlicher Ladepunkte und reduziert Lastspitzen im Stromnetz. Studien belegen: Ein breit verfügbarer Zugang zu Heimladestationen senkt die volkswirtschaftlichen Kosten der Elektrifizierung spürbar – für Energieversorger, Mobilitätsanbieter und die Gesellschaft als Ganzes.
Keine Pflicht, aber ein klares Recht
Die Motion sieht keine Installationspflicht vor, sondern garantiert das Recht auf einen Ladeanschluss – analog zur bestehenden Regelung im Fernmeldegesetz (Art. 35), das bereits seit Jahren den Anschluss an Telekommunikationsnetze schützt. Der ehemalige Präsident von Swiss eMobility und heutige Ständerat Thierry Burkart verwies in der Ratsdebatte explizit auf diese bewährte Vorlage.
Konsens bei der Umsetzung
Swiss eMobility hat gemeinsam mit verschiedenen Partnern – darunter der Hauseigentümer- und der Mieterverband – zwei praxistaugliche Leitfäden für die Umsetzung in Mietliegenschaften und im Stockwerkeigentum erarbeitet. Sie zeigen auf, wie die Realisierung technischer Lösungen und die Kostenaufteilung in der Praxis gelingen kann. Damit steht eine fundierte Grundlage für eine einvernehmliche und effiziente Umsetzung bereit.