
LSVA-Revision für eLKW: wichtiger Teilerfolg für die Elektrifizierung
Der Nationalrat hat sich gegen eine verfrühte Einführung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) für elektrisch angetriebene Lastwagen ausgesprochen. Damit soll den Transportunternehmen mehr Zeit gegeben werden, ihre Flotten zu elektrifizieren und die nötigen Investitionen zu tätigen.
Die Dekarbonisierung des Schwerverkehrs bleibt anspruchsvoll. Elektrische Lastwagen sind derzeit noch mehr als doppelt so teuer wie vergleichbare Dieselmodelle, und auch der Aufbau der erforderlichen Ladeinfrastruktur erfordert erhebliche Investitionen. Wie in anderen Fahrzeugsegmenten hängt der Fortschritt der Transformation deshalb stark von verlässlichen und investitionsfreundlichen Rahmenbedingungen ab. Gerade im Schwerverkehr sind die technischen und wirtschaftlichen Hürden besonders hoch.
Der Nationalrat hat nun entschieden, die LSVA für elektrisch angetriebene Lastwagen erst ab 2031 einzuführen. In einer ersten Phase soll ein Rabatt von 70 Prozent gelten, der anschliessend schrittweise reduziert wird. Damit trägt die grosse Kammer dem Bedürfnis der Branche nach Planungssicherheit Rechnung. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, die LSVA bereits ab 2029 auch auf eLKWs anzuwenden.
Die Elektrifizierung des Schwerverkehrs bietet ein grosses Potenzial für den Klimaschutz – insbesondere im Binnenverkehr, wo eine Verlagerung auf die Schiene nur begrenzt greifen kann. Über den gesamten Lebenszyklus können elektrische Lastwagen im Vergleich zu Diesel-Fahrzeugen bis zu 90 Prozent weniger CO₂ verursachen und deutlich effizienter mit Energie umgehen.
Das Geschäft geht nun zur weiteren Beratung an den Ständerat.


















































































































