
Endlich gleiche Regeln für E-Lieferwagen
Eine wichtige Hürde für mehr elektrische Lieferwagen auf Schweizer Strassen fällt: Der Bundesrat stellt elektrische Lieferwagen bis 4,25 Tonnen bei zentralen Verkehrs- und Betriebsvorschriften mit konventionellen Lieferwagen bis 3,5 Tonnen gleich. Swiss eMobility begrüsst diesen wichtigen Schritt. Denn gerade bei den elektrischen Lieferwagen ist der Handlungsbedarf am grössten, um die CO₂-Ziele zu erreichen.
Der Bundesrat hat am 19. August 2026 beschlossen, die Vorschriften für elektrisch betriebene Lieferwagen bis 4,25 Tonnen anzupassen. Die entsprechenden Änderungen treten am 1. Oktober 2026 in Kraft.
Damit entfallen wichtige Hürden im betrieblichen Alltag: Unter anderem fällt die Fahrtschreiberpflicht im Binnenverkehr weg, E-Lieferwagen dürfen auf Autobahnen künftig mit 120 km/h fahren und das Signal «Verbot für Lastwagen» gilt für sie nicht mehr. Auch bei den periodischen Fahrzeugkontrollen werden sie künftig konventionellen Lieferwagen bis 3,5 Tonnen gleichgestellt. Alle Informationen im Detail sind hier zu finden.
Gerade bei den Lieferwagen muss jetzt etwas passieren
Der Entscheid kommt zur richtigen Zeit. Denn die aktuellen CO₂-Zahlen zeigen deutlich, wie gross der Handlungsbedarf bei Lieferwagen ist.
Im laufenden Jahr liegen die neu zugelassenen Lieferwagen in der Schweiz bei durchschnittlich 185,4 g CO₂/km. Der Zielwert für 2026 beträgt jedoch 153,9 g CO₂/km. Damit ist der Abstand zum CO₂-Ziel deutlich grösser als bei den Personenwagen, die aktuell bei 101,7 g CO₂/km gegenüber einem Zielwert von 93,6 g CO₂/km liegen.
Um diese Lücke zu schliessen, braucht es mehr elektrische Lieferwagen auf Schweizer Strassen.
Die Voraussetzungen dafür sind grundsätzlich vorhanden: Das Angebot an elektrischen Lieferwagen ist in den vergangenen Jahren deutlich gewachsen und für immer mehr Einsatzzwecke stehen attraktive und praxistaugliche Modelle zur Verfügung. Umso wichtiger ist es, dass die regulatorischen Rahmenbedingungen den Umstieg nun unterstützen und nicht unnötig erschweren.
Eine langjährige Forderung von Swiss eMobility
Genau dafür setzt sich Swiss eMobility seit Langem ein. Elektrische Lieferwagen sollen im betrieblichen Alltag unter vergleichbaren Bedingungen eingesetzt werden können wie konventionelle Lieferwagen.
Unser Verbandspräsident Nationalrat Jürg Grossen hat dieses Anliegen mit der Motion «Gleichbehandlung von Elektronutzfahrzeugen der Kategorie B» bereits 2025 ins Parlament getragen. Die bisherigen Unterschiede bei den Verkehrs- und Betriebsvorschriften waren eine unnötige Bremse für die Elektrifizierung dieser Fahrzeugklasse.
Der nun gefällte Entscheid des Bundesrats nimmt die Anliegen dieser Motion auf und schafft bessere Voraussetzungen für den Markthochlauf.
Swiss eMobility erwartet, dass dieser wichtige politische Entscheid einen spürbaren Boost bei den Neuzulassungen elektrischer Lieferwagen auslöst. Gleichzeitig werden wir uns weiterhin auf allen Ebenen für bestmögliche Rahmenbedingungen für die Elektromobilität einsetzen. Denn ohne eine schnellere Elektrifizierung der Lieferwagen wird es schwierig, die CO₂-Ziele in diesem Segment zu erreichen.
































































































































