Generalversammlung beschliesst neue Mitgliedschaftskategorien und Preisstruktur

Swiss eMobility stellt Mitgliedschaften zukunftsgerichtet auf. Die Generalversammlung hat ein neues Mitgliedschaftsmodell mit differenzierten Kategorien, einer angepassten Preisstruktur und einem revidierten Mitgliedschaftsreglement verabschiedet. Damit schafft der Verband mehr Transparenz, eine faire Zuordnung von Leistungen und Mitwirkungsmöglichkeiten sowie eine nachhaltige Grundlage für die zukünftige Verbandsarbeit.


Neue Mitgliedschaftskategorien

Seit der Gründung von Swiss eMobility blieben die Mitgliedschaftskategorien und Mitgliederbeiträge unverändert. Gleichzeitig haben sich die Elektromobilitätsbranche und die Anforderungen an die Verbandsarbeit stark weiterentwickelt. Um diesen Veränderungen Rechnung zu tragen, unterscheidet Swiss eMobility künftig zwischen folgenden Kategorien:

  • Kategorie A – Strategischer Partner

  • Kategorie B – Kollektivmitglied (unterteilt nach Anzahl Mitarbeitenden)

  • Kategorie C – Basismitglied

  • Kategorie D – Verbandsmitgliedschaft

  • Kategorie E – Öffentliches Mitglied

  • Kategorie F - Einzelmitglied

Die neue Struktur berücksichtigt die unterschiedlichen Rollen und Bedürfnisse von Unternehmen, Verbänden, öffentlichen Körperschaften und Einzelpersonen. Gleichzeitig werden Leistungen, Mitwirkungsmöglichkeiten und Mitgliederbeiträge klarer aufeinander abgestimmt.


Faire Beiträge und langfristige finanzielle Stabilität

Mit der neuen Preisstruktur verfolgt Swiss eMobility das Ziel, die Finanzierung des Verbands langfristig auf eine breite und stabile Grundlage zu stellen. Die Mitgliederbeiträge orientieren sich künftig stärker an den jeweiligen Leistungen und Partizipationsmöglichkeiten. Gleichzeitig wird die finanzielle Verantwortung ausgewogener auf die verschiedenen Mitgliedergruppen verteilt.

Im Zuge der Anpassungen wurden auch die Beteiligungsrechte sowie die Verbandsleistungen den einzelnen Kategorien neu zugeordnet.


Anpassung der Kündigungsfrist

Die Generalversammlung hat zudem eine Anpassung der Kündigungsfrist beschlossen. Künftig sind Mutationen und Austritte mit einer Frist von drei Monaten auf das Ende des Mitgliedschaftsjahres möglich. Entsprechende Anträge müssen bis spätestens Ende September eingereicht werden, damit sie auf das folgende Mitgliedschaftsjahr wirksam werden.


Neue Regelung für Einzelmitglieder

Auch die Einzelmitgliedschaft wurde angepasst. Der Jahresbeitrag für natürliche Personen beträgt neu CHF 100. Damit bleibt die Möglichkeit bestehen, die Entwicklung der Elektromobilität in der Schweiz aktiv zu unterstützen und Teil des Netzwerks von Swiss eMobility zu sein.

Inkrafttreten

Für Neumitglieder gelten die neuen Mitgliedschaftskategorien, Leistungen und Mitgliederbeiträge ab sofort. Für bestehende Mitglieder treten die Änderungen per 1. Januar 2027 in Kraft. Damit erhalten die heutigen Mitglieder ausreichend Zeit, sich auf die neue Struktur und die damit verbundenen Anpassungen einzustellen.

Mitgliedschaftsreglement, Leistungs- und Preisübersicht

Die vollständige Übersicht über die neuen Mitgliedschaftskategorien, Leistungen und Mitgliederbeiträge sowie das von der Generalversammlung verabschiedete Mitgliedschaftsreglement stehen hier zum Download bereit:

Leistungs- und Preisübersicht (PDF)

Mitgliedschaftsreglement (PDF)

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