Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zum Gesetzesentwurf für das „Recht auf Laden“.

Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zur Umsetzung der Motion 23.3936 „ Laden von Elektroautos im Mietverhältnis und Stockwerkeigentum“ eröffnet, besser bekannt als „Recht auf Laden“.

Die Motion wurde im Juni 2023 von Jürg Grossen, Präsident von Swiss eMobility, eingereicht und zielt darauf ab, den Zugang zum Laden zu Hause für Bewohner von Mehrfamilienhäusern – Mieter wie Stockwerkeigentümer – zu erleichtern.

Nach der Annahme durch den Nationalrat im Juni 2024 und den Ständerat im Juni 2025 wurde der Bundesrat beauftragt, einen konkreten Gesetzesentwurf auszuarbeiten. Der heute präsentierte Entwurf ist das Ergebnis dieses Prozesses.

Ein zentraler Baustein für die Weiterentwicklung der Elektromobilität

In der Schweiz sind rund 60 % der Bevölkerung Mieterinnen und Mieter. Für viele Haushalte stellt der Zugang zu einem Parkplatz mit Lademöglichkeit daher eine der zentralen Herausforderungen beim Umstieg auf die Elektromobilität dar.

Das Laden zu Hause ist nicht nur die einfachste und bequemste, sondern auch die vorteilhafteste Lösung für das Stromsystem. Es ermöglicht ein besseres Lastmanagement sowie eine effizientere Integration erneuerbarer Energien.

Der erleichterte Zugang zum Laden in Mehrfamilienhäusern stellt damit einen wichtigen Schritt in der weiteren Elektrifizierung des Schweizer Fahrzeugbestands dar.

Was sieht der Gesetzesentwurf vor?

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Eigentümer unter bestimmten Bedingungen verpflichtet werden können, eine Grundinstallation für das Laden von Elektrofahrzeugen bereitzustellen.

Die Grundinstallation umfasst insbesondere die Führung der Stromversorgung bis zum jeweiligen Parkplatz sowie die notwendigen Einrichtungen zur Steuerung und Verteilung des Stromverbrauchs. Anschliessend kann der Nutzer des Parkplatzes seine eigene Ladestation installieren.

Vernehmlassung offen bis zum 12. Oktober 2026: Bundesrat will Zugang zu Ladeinfrastruktur zu Hause verbessern

Die Vernehmlassung läuft bis zum 12. Oktober 2026. Swiss eMobility wird den Gesetzesentwurf und den erläuternden Bericht in den kommenden Wochen eingehend analysieren. Die offizielle Stellungnahme wird Anfang September 2026 veröffentlicht.

Die Mitglieder von Swiss eMobility sind eingeladen, ihre Anmerkungen, Fragen oder Vorschläge an info@swiss-emobility.ch zu senden.

Praxisnahe Rückmeldungen und die Erfahrungen unserer Mitglieder bilden eine wichtige Grundlage für die Erarbeitung der Verbandsposition im Rahmen dieser Vernehmlassung.

Wir danken bereits allen, die sich an dieser wichtigen Diskussion über die Zukunft der Elektromobilität in der Schweiz beteiligen.

 

Weitere News für dich
All
Politik
Laden
eAuto
eLKW
Energie
Fahren
Statistik
Kommunikation
Events
Gebäude